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Günther & Reimer Fliesenleger Meisterbetrieb
Prädikower Weg 1
15377 Oberbarnim OT Ihlow
Homepage:www.guenther-reimer.de
Telefon:033437 278991
Fax:033437 27778

Barriere­freiheit - heute schon an morgen denken

Barriere­freies und alters­gerechtes Wohnen - wir von Günther & Reimer Fliesenleger Meisterbetrieb aus Oberbarnim OT Ihlow unter­stützen Sie gern.

Seniorenpaar

An die Zukunft und Barriere­freiheit sollten Sie insbe­sondere dann denken, wenn bei Ihnen eine Neu­bau­maßnahme oder eine Reno­vierung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ansteht. Ihre Investi­tion macht sich quasi doppelt bezahlt, sofern Sie sich ein Wohn­umfeld schaffen, dass nicht nur heute, son­dern auch morgen Ihren Bedürf­nissen entspricht.


Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!


Vorteile barriere­freien Wohnens

Gestalten Sie Ihr Zuhause nutzer­freundlich und ohne Barrieren, damit Sie möglichst lange selbst­ständig und selbst­bestimmt in Ihrer vertrauten Umgebung leben können. Bedenken Sie, dass bestimmte Tätig­keiten vielleicht schon in ein paar Jahren mit erheb­lichen Anstren­gungen verbunden sein können.

So kann z. B. der Ein- und Aus­stieg in die Bade­wanne, oder die Treppe inner­halb des Hauses schneller als ge­dacht zum Problem werden. Wenn Sie hin­gegen so lange wie mög­lich auf fremde Hilfe ver­zichten möchten, sollten Sie ein Wohnen mög­lichst ohne Barrieren planen.

Barriere­freies Bad

In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Wunsch nach Barriere­freiheit um ein barriere­armes Bad, das barriere­reduziert und alters­gerecht ist. In diesem Fall sind Sie in Ihrer Gestaltung nicht an DIN-Vorgaben gebunden.

Checkliste Barriere­freiheit:

  • Zugang zum Haus (Treppen­geländer, Handlauf, Beleuch­tung)
  • Terrassen­türen ohne Schwellen
  • Treppen mit Geländern und aus­reichend Beleuch­tung ausstatten
  • Boden­ebene Dusche
  • Barriere­freier Waschtisch
  • Barrierefreies WC
  • Rutschfeste Böden
  • Teppich­kanten vermeiden
  • Barriere­freie Heiz­körper mit Thermostat in bequemer Bedien­höhe
  • Haltegriffe und Hand­läufe vorsehen
  • Gegen­sprech­anlage für Haustür
  • Bei Bedarf Notruf einrichten

Dass Sie trotz Barriere­freiheit oder -redu­zierung nicht auf ein attraktives Design verzichten müssen, möchten wir von Günther & Reimer Fliesenleger Meisterbetrieb Ihnen gern beweisen. Wir zeigen Ihnen Möglich­keiten, wie sich Barriere­freiheit, Komfort und Design hervor­ragend kombinieren lassen.


In diesem Artikel:


Was bedeutet Barriere­freiheit?

Der Begriff „Barriere­freiheit“ (oftmals auch „Zugäng­lichkeit“ oder „Accessi­bility“) bezeichnet die Gestal­tung von Wohnungen, Gegen­ständen oder sonstigen Einrich­tungen, die es jedem Menschen ermög­licht, sie trotz Behin­derung ohne Einschrän­kung nutzen zu können.

Im Zuge des demografischen Wandels (Überalterung unserer Gesell­schaft) und zahl­reicher Anti­diskriminie­rungs­kampagnen hat die Gestaltung barriere­freier Gebäude bzw. die Umge­staltung im Hinblick auf Barriere­freiheit stark an Bedeutung gewonnen.

Eine Definition des Begriffes wird auch im Gesetzt zur Gleich­stellung von Menschen mit Behinde­rungen (§ 4 des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes (BGG)) festgelegt:

Barrierefreies Bad

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrs­mittel, technische Gebrauchs­gegenstände, Systeme der Informations­verarbeitung, akustische und visuelle Informations­quellen und Kommunikations­einrichtungen sowie andere gestaltete Lebens­bereiche, wenn sie für Menschen mit Behinde­rungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grund­sätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungs­bedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“


Wie erreicht man Barriere­freiheit?

Unterfahrbares Waschbecken

Auch wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder einer alters­bedingten Einschrän­kung auf Barriere­freiheit angewiesen sind, wünschen sich doch die meisten von uns, weiterhin selbst­ständig in der eigenen Wohnung leben zu können. Die wenigsten würden einen Umzug in ein Heim bevorzugen.

Bodengleiche Dusche

Möglich ist das nur, wenn die Wohnung auf die Einschrän­kungen eingestellt ist und ein barriere­freies Bewegen zulässt. Eine Anpassung kann im akuten Bedarfs­fall erfolgen. Besser ist es aber, bereits beim Neubau an sich ändernde Bedürf­nisse zu denken.


Anpassung von Haus- und Wohnungs­zugängen

In der Regel sind Häuser und Wohnungen nur über einige Stufen zu erreichen. Stufen stellen aber gerade für Gehbehinderte und Roll­stuhl­fahrer Hindernisse dar, die beim Aufsuchen und Verlassen der Wohnung über­wunden werden müssen.

Mögliche Maß­nahmen:

  • Handläufe, möglichst beid­seitig ange­ordnet, geben Sicherheit beim Treppen­steigen. Besonders am Anfang und Ende einer Treppe muss darauf geachtet werden, dass Handläufe noch über der ersten bzw. letzten Stufe hinaus­ragen, um einen besseren Halt zu gewähr­leisten. Eine kontrast­reiche Gestal­tung und ein durch­gehender Verlauf des Hand­laufes (z. B. auch am Treppen­auge) sorgen für ein höheres Sicherheits­gefühl.
  • Rampen (Gefälle max. 6 %) oder Aufzüge ermög­lichen die Überwin­dung von Treppen auch für Rollstuhl­fahrer.
  • Eine farbliche Kenn­zeichnung der Stufen­vorder­kanten lässt einzelne Stufen leichter erkennen.
  • Der Bewegungs­raum im Treppen­haus sollte aus­reichend sein und sollte nicht mit Möbeln o. ä. zugestellt werden.
  • Rutschfeste Bodenbeläge beugen Stürzen vor. Leichte Höhen­unterschiede in Fuß­boden­belägen, z. B. in Form von Teppich­kanten, sollten wegen der Stolper­gefahr vermieden werden.
Barrierefreier Übergang zwischen Wohnzimmer und Terrasse
  • Bodenschwellen im Bereich von Türen sind zu vermeiden.
  • Besonders im Treppen­bereich ist auf ausreichende und ggf. auf zusätz­liche Beleuch­tung zu achten.
  • Türöffnungs- und Gegen­sprech­anlagen vermeiden ggf. häufiges Treppen­steigen. Für Personen mit Geh­behinderung lassen sich Sprech­anlagen bis zum Sessel oder Bett verlängern.

Anpassung von Diele und Flur

Besonders enge Flure und Dielen bergen Behinde­rungen und häufig auch Stolper­quellen durch Teppiche, Möbel, herum­stehende Schuhe etc. Um diese möglichst klein zu halten, können Sie bereits mit einfachen Maßnahmen eine Menge erreichen.

Mögliche Maß­nahmen in Diele und Flur:

  • Rutschfeste Bodenbeläge beugen Stürzen vor. Leichte Höhen­unterschiede in Fußboden­belägen, z. B. in Form von Teppich­kanten, sollten wegen der Stolper­gefahr vermieden werden.
  • Der Bewegungs­raum im Treppenhaus sollte aus­reichend sein und sollte nicht mit Möbeln o.ä. zugestellt werden.
  • Schalter und Bedien­elemente müssen gut erreichbar sein.
  • Besonders im Treppen­bereich ist auf ausreichende und ggf. auf zusätzliche Beleuch­tung zu achten.
  • Rutschfeste Bodenbeläge beugen Stürzen vor. Leichte Höhen­unterschiede in Fußboden­belägen, z.B. in Form von Teppich­kanten, sollten wegen der Stolper­gefahr vermieden werden.
  • Der Bewegungs­raum im Treppen­haus sollte aus­reichend sein und sollte nicht mit Möbeln o.ä. zugestellt werden.
Eingangsbereich

Ausreichende Bewegungs­fläche Im Eingangs­bereich

  • Schalter und Bedien­elemente müssen gut erreichbar sein.
  • Besonders im Treppen­bereich ist auf aus­reichende und ggf. auf zusätz­liche Beleuch­tung zu achten.

Einbau von Treppenlift oder Aufzug

Personen­aufzüge und Treppenlifte ermöglichen geh­behinderten Menschen die Überwin­dung von Höhen­unterschieden. Beide Varianten lassen sich auch nachträglich in den Gebäude­bestand einbauen, wenn bestimmte Vorausset­zungen erfüllt werden.

Aufzüge werden in Schächte aus Mauerwerk, Beton oder Metall eingepasst und können sowohl im Außen- als auch im Innen­bereich vorgesehen werden. Rein optisch kann auch einer Vielzahl von Design­varianten ausgewählt werden.

Treppenlifte eignen sich für die unterschied­lichsten Treppen­varianten von gerad­linig bis gewendelt und sind im Gegensatz zum Personen­aufzug weniger platz­intensiv.

Aufzugsymbol

Zur Überwindung geringer Höhen (bis ca. 1,5 m) können auch Hebe­plattformen für Geh­behinderte, Rollstuhl­fahrer oder Kinderwagen sinnvoll sein. Besonders in Fällen, in denen aus Platz­gründen keine Rampe angeordnet werden kann, sind Hebeplatt­formen eine gute Hilfe.

Beim Einbau gibt es bau­aufsichtliche Anforderungen zu berück­sichtigen. Im privaten Wohn­umfeld können solche Maßnahmen von der Pflegekasse bezuschusst werden.


Anpassung der Küche

Besonders in der Küche ist es wichtig, dass man möglichst viele Tätigkeiten ohne fremde Hilfe ausführen kann, auch wenn man in den Bewegungs­abläufen z.B. durch einen Rollstuhl eingeschränkt ist. Alle Dinge des täglichen Bedarfs müssen auch aus der sitzenden Position heraus leicht erreichbar sein und auch wieder verstaut werden können.

Mögliche Maß­nahmen in der Küche:

  • Bewegungsfläche
    Rollstuhl­fahrer benötigen vor bzw. zwischen den Küchen­zeilen eine Mindest­bewegungs­fläche von 1,50 m Breite. Lange Wege sollten möglichst vermieden werden.
  • Arbeitsfläche
    Optimal geeignet sind höhen­verstellbare Arbeits­flächen, die sich individuell an die erforder­liche Höhe anpassen lassen. Rollstuhl­fahrer profitieren von unter­fahrbaren Arbeits­flächen. Außer­dem erleichtern ergo­nomisch geformte Einrichtungs­gegenstände die selbst­ständige Vorbereitung der Speisen.
  • Steckdosen und Schalter
    Auch für Steckdosen und Schalter gilt: sie müssen auch für Rollstuhl­fahrer leicht zu erreichen sein.
  • Schränke
    Im Gegensatz zu Drehtüren gewähr­leisten moderne Schrank­auszüge einen unein­geschränkten Zugriff bis in die hintersten Bereiche. Oberschränke können mit elek­trischen Vorrich­tungen zur Höhen­verstellung versehen werden.
  • Spüle
    Eine individuell in der Höhe verstell­bare Spüle erleichtert die Hand­habung. Spezielle Modelle mit Schräge ermöglichen das Hinein­gleiten des zu spülenden Materials.
  • Stehhilfe
    Eine Stehhilfe erleichtert besonders Personen mit leichteren Bewegungs­einschrän­kungen die Arbeit im Küchenbereich.
Hantieren in der Küche
  • Herd
    Nebeneinander statt hinter­einander ange­ordnete Kochfelder mindern die Verletzungs­gefahr beim Kochen erheblich.
  • Backofen
    Für Rollstuhl­fahrer eignen sich besonders höher platzierte Öfen und/oder Modelle mit schwenk­barer Drehtür. Spezielle unter­fahrbare Auszüge erleichtern das Entnehmen oder Absetzen heißer Schüsseln u.ä. erheblich.
  • Kühlschrank
    Die Anordnung des Kühlschranks sollte in einer Höhe erfolgen, die die Entnahme von Lebens­mitteln aus allen Fächern des Kühlschranks erleichtert.

Anpassung von Bad und WC

Besonders im eigenen Bad wünscht sich jeder, so lange wie möglich auf fremde Hilfe verzichten zu können. Zu beachten ist auch, dass Wasser eine Rutsch­gefahr birgt, die bei der Planung unbedingt zu berück­sichtigen ist. Eine individuell auf den Benutzer abgestimmte Ausstattung hilft persön­lichen Einschrän­kungen entgegen­zuwirken.

Bodengleiche Dusche
  • WC
    Rund um das WC ist eine ausreichende Bewegungs­fläche erforderlich. Für Rollstuhl­fahrer gilt: links und rechts neben dem WC mind. 95 cm Breite und 70 cm Tiefe. Auch die Höhe des WC sollte optimal aus­gerichtet sein (höhen­verstellbare Systeme erhältlich), um ein sicheres und unbe­schwerliches Aufstehen zu ermöglichen.
  • Badewanne
    Halte- und Stützgriffe, Wannen mit eingebauter Tür, Wannen­liftsysteme und Badebretter als Sitz­gelegenheit helfen den Einstieg in die Badewanne so bequem wie möglich zu gestalten.
  • Dusche
    Bodengleiche Duschen und Duschtüren ohne Schwelle ermög­lichen einen sicheren Zutritt in die Dusche auch bis ins hohe Alter und überzeugen gleich­zeitig durch ihre Optik. Dusch­hocker, Klapp- oder Einhänge­sitze erhöhen den Komfort im Bedarfs­fall zusätzlich.
Barrierefreies Bad
  • Waschtisch
    Insbesondere Rollstuhl­fahrern ermöglicht ein flacher Waschtisch eine unein­geschränkte Nutzung. Bedienungs­vorrichtungen und Ablage sollten gefahrlos erreichbar sein.
  • Tür zum Sanitärbereich
    Für Rollstuhl­fahrer muss der Zugang zum Bad eine gewisse Breite aufweisen und nach außen zu öffnen sein, um im Bedarfsfall (z. B. nach einem Sturz) auch von außen geöffnet werden zu können, wenn die Innenseite von der Person oder dem Rollstuhl blockiert wird.
  • Spiegel
    Spezielle Kippspiegel ermöglichen die Sicht sowohl aus der Steh- als auch aus der Sitzposition.
  • Ausstattung und Ausrüstungs­elemente
    Haltegriffe, Winkelgriffe, Handlauf-­Kombinationen, Ablage­schale, Gehhilfen­halter, Wandstützgriffe, Stützklapp­griffe, Boden-­Wandstütz­griff sollten aus Gründen der besseren Sicht­barkeit möglichst kontrast­reich ausgeführt werden.

Technische Mindest­anforde­rungen für förderungs­fähige, barriere­freie Bäder:

  • Mindestgröße Bad: 1,80 Meter x 2,20 m oder alternativ
  • Bewegungs­fläche vor Wasch­becken, WC und Dusche: mind. 90 cm in der Breite und 120 cm in der Tiefe (Bewegungs­flächen dürfen sich über­schneiden)
  • Abstände zwischen Sanitär­objekten oder zur seitlichen Wand: 25 cm
  • Bodengleiche Dusche: Darf max. 20 mm tiefer liegen als der Bade­zimmer­boden, wenn kein rutsch­fester bzw. rutsch­hemmender Boden­belag vorhanden ist. Bei einem Übergang sollte dieser als geneigte Fläche angelegt werden.
  • Lichte Breite von Durch­gängen und Türen: 90 cm
  • Waschbecken-Tiefe: mind. 48 cm, Montage auf benötigter Höhe mit freiem Knieraum, damit das Becken auch im Sitzen genutzt werden kann.
  • WC: Anbringung auf benötigter Höhe oder aber höhen­verstellbare Variante.
  • Maximale Einstiegs­höhe Badewanne: 50 cm (Alternativ: Badewanne mit mobilem Liftsystem oder mit seitlichem Türeinstieg.)
Dusche
  • Lichte Breite von Durch­gängen und Türen: 90 cm
  • Waschbecken-Tiefe: mind. 48 cm, Montage auf benötigter Höhe mit freiem Knieraum, damit das Becken auch im Sitzen genutzt werden kann.
  • WC: Anbringung auf benötigter Höhe oder aber höhen­verstellbare Variante.
  • Maximale Einstiegs­höhe Badewanne: 50 cm (Alternativ: Badewanne mit mobilem Lift­system oder mit seitlichem Türeinstieg.)

Voraus­setzung für eine Förderung ist, dass alle Arbeiten für einen barriere­freien Badumbau von einem Fach­unternehmen durch­geführt werden. Der Antrag auf Förderung muss VOR der Badsanierung erfolgen.

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR


Anpassung des Wohnzimmers

Im gesamten Wohn­bereich sollte darauf geachtet werden, dass Bewegungs­flächen ausreichend groß bemessen werden, um die Erreich­barkeit von Dingen des täglichen Bedarfs bzw. tägliche Bewegungs­abläufe zu ermög­lichen. Eine zu enge Möblierung sowie Stolper­kanten sind zu vermeiden.

Mögliche Maß­nahmen im Wohn­zimmer:

  • Bewegungs­flächen vor Türen, Sitzgelegen­heiten und Schränken müssen aus­reichend bemessen sein, damit sich auch Rollstuhl­fahrer gefahrlos im Raum bewegen können.
  • Niedrige Sitz­flächen erschweren das Setzen und Aufstehen erheblich. Mindestens ein Sitzplatz sollte über eine Sitzhöhe verfügen, die eine leichte und gefahrlose Nutzung ermöglicht.
  • Die Anordnung, Höhe und Tiefe von Schränken und Regalen sollte einen uneinge­schränkten Zugriff bis in die hintersten Bereiche ermöglichen. Häufig benutzte Gegenstände sollten stets gut erreichbar sein.
  • Schalter und sonstige elektrische Bedien­elemente sollten leicht zu erreichen sein.
  • Bei der Auswahl und Anordnung von Beleuchtungs­körper sollte unbedingt beachtet werden, dass die Hellig­keit ausreichend, die Gesamt­wirkung aber trotzdem angenehm ist. Empfohlen werden individuell regulier­bare Leuchten und Leucht­mittel mit guter Farb­wiedergabe.
Wohnzimmer
  • Die elektrische Bedienung, möglichst auch mit Fern­bedienung, von Rollläden oder Rollos gewähr­leistet eine selbst­ständige und indivi­duelle Nutzung für Jeden.
  • Besonders komfortabel sind elektronische Lüftungs­anlagen, die je nach Bedarf be- und entlüften, aber auch individuell kontrollier­bar sind.
  • Optimal wäre in jedem Raum die Möglichkeit zu telefonieren oder einen Notruf absetzen zu können.

Anpassung des Schlaf­zimmers

Im Schlaf­bereich sollte darauf geachtet werden, dass Bewegungs­flächen ausreichend groß bemessen werden, um tägliche Bewegungs­abläufe komfortabel zu gestalten. Eine zu enge Möblierung sowie Stolper­kanten müssen vermieden werden.

Mögliche Maß­nahmen im Schlaf­zimmer:

  • Eine ausreichende Höhe des Bettes erleichtert das Setzen und Aufstehen erheblich. Spezielle Haltegriffe können unter­stützend wirken. Ein höhen­verstell­barer Lattenrost ermöglicht eine bequeme Sitz­position z. B. zum Lesen, aber auch im Hinblick auf eine längere Verweil­dauer im Bett.
  • Die Anordnung, Höhe und Tiefe von Schränken und Regalen sollte einen uneinge­schränkten Zugriff bis in die hintersten Bereiche ermöglichen. Häufig benutzte Gegen­stände sollten stets gut erreichbar sein.
  • Schalter und sonstige elektrische Bedien­elemente sollten leicht zu erreichen sein.
  • Bei der Auswahl und Anordnung der Beleuchtungs­körper sollte unbedingt beachtet werden, dass die Helligkeit ausreichend, die Gesamt­wirkung aber trotzdem angenehm ist. Empfohlen werden individuell regulier­bare Leuchten und Leucht­mittel mit guter Farb­wiedergabe.
  • Eine elektrische Bedienung, möglichst auch mit Fern­bedienung, von Rollläden oder Rollos gewährleistet eine selbst­ständige und indivi­duelle Nutzung für Jeden.
  • Besonders komfortabel sind elektronische Lüftungs­anlagen, die je nach Bedarf be- und entlüften, aber auch individuell kontrollier­bar sind.
  • Optimal wäre in jedem Raum die Möglichkeit, zu telefonieren bzw. einen Notruf absetzen zu können.
Schlafzimmer

Schlafzimmer ohne Barrieren im Dachausbau

Sonnenschutz

Elektrisch gesteuerter Bedienkomfort


Anpassung der Beleuchtung

Licht dient in erster Linie der Orientierung in einem dunklen Raum. Nicht unerheb­lich ist aber auch, dass mit entsprechendem Licht bestimmte Stimmungen erzeugt werden können.

Bei der Auswahl und Anordnung der Beleuchtungs­körper sollte unbedingt beachtet werden, dass die Helligkeit ausreichend, die Gesamt­wirkung aber trotzdem angenehm ist. Empfohlen werden indivi­duell regulier­bare Leuchten und Leucht­mittel mit guter Farbwiedergabe.

Möchten Sie sich individuell beraten lassen? Dann nehmen Sie doch Kontakt zu uns auf.

Glühbirne

Förderungen + Zuschüsse für barriere­freie Umbauten

Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei vom Bund finanziell unterstützt werden. Konkret wird beispiels­weise der Umbau von Sanitär­räumen, der Einbau von Auf­zügen, das Anpassen von Wohnungs­grund­rissen oder die Verbes­serung von Gebäude- bzw. Wohnungs­zugängen gefördert.

Die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) sowie das Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) stellen verschiedene Förder­programme zur Verfü­gung. Dort können zins­günstige Darlehen und Zuschüsse zur finanziellen Unter­stützung von energe­tischen Sanierungs­maßnahmen bean­tragt werden. Darüber hinaus bieten häufig auch die Bundes­länder und Kommunen Finan­zierungs­hilfen an.

Mann mit fragendem Blick

Auch die Pflege­versicherungen der Kranken­kassen fördern unter bestimmten Vorausset­zungen Bau­maßnahmen in Richtung Barriere­freiheit mit finanziellen Zuschüssen:


Wie viel kostet ein Umbau zum barriere­freien Wohnen?

Am günstigsten ist es, wenn man gleich beim Neubau eines Gebäudes den Gedanken der Barriere­freiheit in die Planung einbezieht. So kann z. B. auf den Bau verschiedener Ebenen (im EG) verzichtet werden. Aber selbst nach­trägliche Umbauten verschlingen keine Unsummen. Der Preis richtet sich selbst­verständlich nach den vorzu­nehmenden Maßnahmen.

Bitte kommen Sie mit Ihren Vorstellungen und Wünschen gern auf uns zu. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Sparschwein

Wir können Ihnen bei Ihrem Bau­vor­haben weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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